Tätigkeitsbereich

Schenkungen und Testamente unter Berücksichtigung der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Kanzlei vertritt ihre Mandanten im Rahmen der Nachlassplanung, somit bei der Errichtung von sinnvollen und steueroptimierten Testamenten oder Erbverträgen, bei der Gründung von Familiengesellschaften (family offices) oder bei der Gestaltung lebzeitiger Schenkungen mit dem Ziel der Erbschafts- und Schenkungssteuerersparnis.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Mit der Testamentserrichtung sind selten alle Maßnahmen für den Ernstfall getroffen. Zu denken ist bspw. an die eigene lebzeitige Handlungsunfähigkeit oder die Zeitspanne, bis nach Eintritt eines Erbfalls ein Erbschein erteilt ist.

Um die Handlungsfähigkeit auch in diesen Situationen sicherzustellen, flankiert Rechtsanwalt Günther die Maßnahmen der Nachfolgeplanung auf Wunsch mit individuellen Vorsorgevollmachten und  Patientenverfügungen.

Erbschein, Nachlassabwicklung, Erbauseinandersetzung

Nach Eintritt eines Erbfalles vertritt die Kanzlei ihre Mandanten im Erbscheinsverfahren und unterstützt sie anschließend bei der Nachlassabwicklung, insbesondere bei der Verwaltung und Teilung des Nachlasses unter den Miterben.

Dabei kann die Kanzlei auf ein exzellentes Netzwerk zurückgreifen, wenn es bspw. um die Bewertung und den Verkauf von Immobilien oder sonstigen Nachlasswerten geht.

Pflichtteilsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Abwehr oder Durchsetzung pflichtteilsrechtlicher Ansprüche.

Hierbei legt Rechtsanwalt Günther den Fokus vor allem auf ein ordnungsgemäße und vollständige Auskunftserteilung und Wertermittlung, so dass der Pflichtteil überhaupt richtig berechnet werden kann.

Prozessvertretung

Rechtsanwalt Thomas Günther vertritt seine Mandanten außergerichtlich und wenn nötig auch gerichtlich in allen erbrechtlichen Belangen.

Rechtsanwalt Thomas Günther ist an allen Land- und Oberlandesgerichten zugelassen und überregional tätig.

 

Erbrecht -Bonn/Köln

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